Steuer-Wissen

Bewirtungsbeleg – Pflichtangaben, Unterschiede & korrektes Ausfüllen

Ein Bewirtungsbeleg ist ein zentrales Dokument in der Reisekostenabrechnung und im betrieblichen Rechnungswesen. Immer dann, wenn Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeitende im beruflichen Kontext bewirtet werden, verlangt das Finanzamt eine ordnungsgemäße Dokumentation.

Fehlende oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass die Kosten steuerlich nicht anerkannt werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Pflichtangaben ein Bewirtungsbeleg enthalten muss und wie er korrekt ausgefüllt wird.

Was ist ein Bewirtungsbeleg?

Ein Bewirtungsbeleg dokumentiert die geschäftliche Bewirtung von Personen außerhalb des eigenen Unternehmens. Er dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, dass die Bewirtung betrieblich veranlasst war.

Grundsätzlich besteht ein Bewirtungsbeleg aus zwei Bestandteilen:

1. Maschinell erstellte Restaurantrechnung

2. Handschriftliche oder digitale Ergänzungen

Nur wenn beide Teile vollständig sind, ist der Beleg steuerlich verwertbar.

Wann wird ein Bewirtungsbeleg benötigt?

Ein Bewirtungsbeleg wird immer dann erforderlich, wenn:

Kunden oder Geschäftspartner eingeladen werden

Geschäftliche Meetings im Restaurant stattfinden

Vertragsgespräche bei einer Bewirtung geführt werden

Private Restaurantbesuche fallen selbstverständlich nicht darunter.

Pflichtangaben auf einem Bewirtungsbeleg

Damit ein Bewirtungsbeleg steuerlich anerkannt wird, muss er folgende Angaben enthalten:

1

Name und Anschrift des Restaurants

2

Datum der Bewirtung

3

Auflistung der Speisen und Getränke

4

Gesamtbetrag inkl. USt & Steuersatz

5

Name des bewirtenden Unternehmens

6

Namen der bewirteten Personen

7

Anlass der Bewirtung

8

Unterschrift des Einladenden

Achtung

Fehlt eine dieser Angaben, kann das Finanzamt die steuerliche Absetzbarkeit ablehnen.

Wie unterscheidet sich ein Bewirtungsbeleg von einer Rechnung?

Eine Restaurantrechnung allein reicht steuerlich nicht aus. Der Unterschied liegt in der inhaltlichen Ergänzung.

Rechnung

  • Dokumentiert lediglich die konsumierten Speisen und Getränke

Bewirtungsbeleg

  • Enthält zusätzlich den geschäftlichen Anlass
  • Die teilnehmenden Personen
  • Die betriebliche Zuordnung

Erst durch diese ergänzenden Angaben wird aus einer normalen Rechnung ein steuerlich anerkannter Bewirtungsbeleg.

Bewirtungsbeleg in der digitalen Reisekostenabrechnung

Im Rahmen einer digitalen Reisekostenabrechnung kann der Bewirtungsbeleg direkt per App erfasst werden. Die Rechnung wird fotografiert, Pflichtfelder werden strukturiert abgefragt und der geschäftliche Anlass dokumentiert.

Vorteile der digitalen Erfassung

Digitale Lösungen reduzieren das Risiko fehlender Angaben und sorgen für eine revisionssichere Archivierung.

Häufige Fehler bei Bewirtungsbelegen

In der Praxis treten häufig folgende Fehler auf:

Fehlender Anlass der Bewirtung
Unvollständige Namensangaben der bewirteten Personen
Keine Einzelauflistung der Speisen auf dem Kassenbon
Trinkgeld nicht dokumentiert oder zu hoch
Fehlende Unterschrift des Gastgebers

Gerade bei Betriebsprüfungen werden Bewirtungsbelege besonders genau kontrolliert.

FAQ zum Bewirtungsbeleg

Was ist ein Bewirtungsbeleg?

Ein Bewirtungsbeleg ist ein steuerlicher Nachweis für geschäftlich veranlasste Bewirtungen. Er ergänzt die Restaurantrechnung um Angaben zum Anlass und zu den bewirteten Personen.

Was ist der Unterschied zwischen Rechnung und Bewirtungsbeleg?

Eine Rechnung dokumentiert lediglich die konsumierten Leistungen. Ein Bewirtungsbeleg enthält zusätzlich geschäftliche Angaben wie Anlass und Teilnehmer. Erst dadurch wird die Ausgabe steuerlich absetzbar.

Ist ein Restaurant verpflichtet, einen Bewirtungsbeleg auszustellen?

Ein Restaurant ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Die zusätzlichen Angaben für den Bewirtungsbeleg (Anlass, Teilnehmer etc.) werden jedoch vom Unternehmer selbst ergänzt.

Wie füllt man einen Bewirtungsbeleg korrekt aus?

Ein Bewirtungsbeleg wird korrekt ausgefüllt, indem der geschäftliche Anlass konkret benannt wird, alle teilnehmenden Personen aufgeführt werden, Datum und Ort stimmen, die Rechnung beigefügt wird und der Einladende unterschreibt. Je genauer die Angaben sind, desto sicherer ist die steuerliche Anerkennung.

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