Verpflegungspauschale 2024, 2025 & 2026 – Höhe, Anspruch & Berechnung
Die Verpflegungspauschale – auch Verpflegungsmehraufwand genannt – ist ein zentraler Bestandteil der Reisekostenabrechnung. Sie regelt, welchen pauschalen Betrag Mitarbeitende bei beruflich bedingter Abwesenheit für zusätzliche Verpflegungskosten geltend machen dürfen.
Statt jede einzelne Mahlzeit nachzuweisen, erlaubt der Gesetzgeber feste Tagespauschalen. Das reduziert Verwaltungsaufwand und sorgt für eine klare, steuerlich anerkannte Abrechnung.
Ab 8 Stunden Abwesenheit
Kurzreise oder halber Reisetag
Bei 24 Stunden Abwesenheit
Vollständiger Reisetag
An- und Abreisetag
Bei mehrtägigen Dienstreisen
Was ist die Verpflegungspauschale?
Die Verpflegungspauschale ist ein steuerlich festgelegter Pauschalbetrag, der bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Wohnort oder der ersten Tätigkeitsstätte angesetzt werden darf.
Sie ist Teil der Reisekostenabrechnung Verpflegungspauschale und dient dazu, Mehrkosten für Essen und Getränke während einer Dienstreise pauschal auszugleichen.
Wichtig
Es handelt sich nicht um eine Erstattung tatsächlicher Kosten, sondern um einen fest definierten Betrag – unabhängig davon, wie viel tatsächlich ausgegeben wurde.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale pro Tag 2024?
Für berufliche Reisen innerhalb Deutschlands gelten 2024 folgende Pauschalen:
| Abwesenheit | Pauschale 2024 |
|---|---|
| Mehr als 8 Stunden | 14 € |
| 24 Stunden (voller Tag) | 28 € |
| An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen | 14 € (unabhängig von der Dauer) |
Diese Werte gelten bundesweit einheitlich.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale pro Tag 2025?
Nach aktuellem Stand gelten für 2025 dieselben Inlandspauschalen wie 2024:
14 €
bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit
28 €
bei 24 Stunden Abwesenheit
Sollten gesetzliche Anpassungen erfolgen, werden diese durch das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, ob Änderungen für die Reisekostenabrechnung relevant sind.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale pro Tag 2026?
Für 2026 liegen derzeit keine abweichenden gesetzlichen Änderungen vor. Bis zu einer offiziellen Anpassung gelten weiterhin:
14 €
bei mehr als 8 Stunden
28 €
bei 24 Stunden
Da Pauschalen politisch angepasst werden können, empfiehlt sich eine digitale Lösung, die Aktualisierungen automatisch berücksichtigt.
Wann hat man Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand?
Ein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand besteht immer dann, wenn:
- eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vorliegt
- die Abwesenheit von der Wohnung oder der ersten Tätigkeitsstätte mehr als acht Stunden beträgt
- bei mehrtägigen Dienstreisen, unabhängig davon, wie viele Stunden am An- oder Abreisetag tatsächlich gearbeitet wurde
Kein Anspruch entsteht bei rein privaten Reisen oder wenn die Tätigkeit regulär an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. Zudem ist zu beachten, dass der Verpflegungsmehraufwand grundsätzlich nur für die ersten drei Monate einer längerfristigen Tätigkeit am gleichen Einsatzort geltend gemacht werden kann.
Verpflegungspauschale in der Reisekostenabrechnung
In der Reisekostenabrechnung wird die Verpflegungspauschale automatisch anhand der Abwesenheitsdauer berechnet.
Mitarbeitende müssen lediglich:
Abfahrts- und Rückkehrzeit angeben
Reiseziel dokumentieren
Art der Reise erfassen
Digitale Systeme berechnen den korrekten Betrag und berücksichtigen An- und Abreisetage automatisch.
Warum die digitale Berechnung sinnvoll ist
Die manuelle Berechnung von Verpflegungspauschalen führt in der Praxis häufig zu Fehlern – insbesondere bei mehrtägigen Reisen, wechselnden Einsatzorten oder internationalen Dienstreisen mit unterschiedlichen Pauschbeträgen. Auch Kürzungen durch vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten werden oft falsch oder unvollständig berücksichtigt.
Digitale Lösung
Eine digitale Lösung sorgt hier für Sicherheit: Sie berechnet die Verpflegungspauschale automatisch auf Basis der hinterlegten Reisedaten, berücksichtigt gesetzliche Vorgaben und reduziert das Risiko fehlerhafter Abrechnungen erheblich.
FAQ zur Verpflegungspauschale
Wann 14 € Verpflegungsmehraufwand?
Die 14 € Verpflegungspauschale wird angesetzt, wenn die berufliche Abwesenheit mehr als 8 Stunden beträgt oder es sich um einen An- oder Abreisetag bei einer mehrtägigen Dienstreise handelt.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale pro Tag 2024?
2024 beträgt sie 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 € bei 24 Stunden.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale pro Tag?
Die Höhe hängt von der Dauer der Abwesenheit ab. Bei mehr als 8 Stunden gelten 14 €, bei 24 Stunden 28 € (Inland).
Wann hat man Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand?
Ein Anspruch besteht bei beruflicher Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden oder bei mehrtägigen Dienstreisen. Kein Anspruch besteht bei regulärer Tätigkeit an der ersten Tätigkeitsstätte.
Verwandte Themen
Reisekosten einfach, schnell und sicher abrechnen
Jetzt mit der bonster App Belege einfach unterwegs erfassen und automatisch Abrechnungen erstellen lassen.
Jetzt bonster entdecken